Fahrzeuge der Fahrschule in Dingolfing

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen

Hole Dir bei uns Deinen Führerschein

Egal, welchen Führerschein Du gerne machen möchtest, wir bieten in unserer Fahrschule an verschiedenen Standorten in Niederbayern selbstverständlich alle gängigen Fahrerlaubnisklassen. Du kannst es gar nicht mehr abwarten, selbst am Steuer zu sitzen? Wir informieren Dich natürlich auch zum Führerschein ab 17 Jahren.

Verschaffe Dir hier einen Überblick zu den einzelnen Fahrzeug- und Fahrerlaubnisklassen – Fragen beantworten wir auch persönlich in unserer Fahrschule:

Ruf uns doch einfach einmal an: 08734 93 98 312 oder 0171 31 67 159!

Pkw (B, BE und B96):

Fahrerlaubnisklasse B

Die Fahrerlaubnisklasse B ist die der Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm, für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Ausgenommen sind natürlich Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Bei dieser Klasse dürfen Anhänger mitgeführt werden, sofern

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 Kilogramm nicht übersteigt
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 Kilogramm beträgt

Das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse B beträgt 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren).

Fahrerlaubnisklasse BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE umfasst die Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigt.

Das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse BE beträgt 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren).

Fahrerlaubnisklasse B 96

Die Fahrerlaubnisklasse B 96 umfasst die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm.

Das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse B96 beträgt 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren).

Motorräder (A, A1, A2, AM) und Mofas:

Fahrerlaubnisklasse A

Die Fahrerlaubnisklasse A umfasst „schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Stundenkilometer sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnisklasse beträgt 24 Jahre, 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 oder 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A.

Klasse A1

Unter die Fahrerlaubnisklasse A1 fallen Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 Kubikzentimeter und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometern mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Die Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern und einer bbH von mehr als 40 Stundenkilometern, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den
    Verkehr gekommen sind.

Das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse A1 beträgt 16 Jahre.

Fahrerlaubnisklasse A2

Zur Fahrerlaubnisklasse A2 zählen Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikmetern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometern. Die Leistung beträgt maximal 35 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse A2 beträgt 18 Jahre.

Klasse AM

Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 Stundenkilometern
  • Einem Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge) mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern
  • Einem Elektromotor mit einer Nenndauerleistung von maximal 4 kW
  • Anderen Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen und einer Nutzleistung von maximal 4 kW
  • Einer Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien)von maximal 350 Kilogramm

Außerdem berechtigt die Klasse AM auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von höchstens 50 Stundenkilometern sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den
    Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht (50 Kubikzentimetern, bbH 60 Stundenkilometer), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse AM beträgt 15 Jahre.

Mofas

Zu den Mofas zählen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 Stundenkilometer beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Das Mindestalter, ein Mofa zu fahren, beträgt 15 Jahre.